Drohende Stigmatisierung von Jugendlichen aus Alg II-Familien
Der Deutsche Landkreistag kritisiert in einer Pressemitteilung vom 9.3.2005 die Praxis einiger "Agenturen für Arbeit", Jugendliche aus Familien, die ALG 2 beziehen, gegenüber anderen Jugendlichen zu benachteiligen. Wir dokumentieren die Pressemitteilung im Folgenden:
Berlin (ots) - "Bei der Umsetzung von Hartz IV ist besonderes
Augenmerk auf die unter 25-Jährigen zu richten. Eine unterschiedliche
Behandlung von Jugendlichen aus Alg II-Familien gegenüber
Jugendlichen aus anderen Familien darf dabei nicht erfolgen. Die
gegenwärtige Praxis mancher Agenturen für Arbeit, die Jugendliche aus
Alg II-Familien zurückweisen, stigmatisiert die Jugendlichen. Das
lehnen wir nachdrücklich ab", sagte der Präsident des Deutschen
Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), in Berlin.
Der Deutsche Landkreistag, kommunaler Spitzenverband der 323
deutschen Landkreise, machte auf ein weiteres Umsetzungsproblem bei
Hartz IV aufmerksam: Die Agenturen für Arbeit bieten gegenwärtig in
den Schulen wie jedes Jahr die Berufsberatung an. Dabei zeigt sich
ein beschämendes Schauspiel. Verschiedene Agenturen nehmen dabei eine
Auswahl der jungen Menschen nach Alg II-Familien und anderen Familien
vor. Für Jugendliche aus Alg II-Familien lehnen die Agenturen die
Berufsberatung ab. Sie seien für die Vermittlung dieser Jugendlichen
nicht zuständig.
Ähnliches zeigt sich beim Ausbildungsplatzangebot der Agenturen
für Arbeit. Dieses wird Jugendlichen aus Alg II-Familien nicht
zugänglich gemacht, sondern für die "originäre" Klientel der
Agenturen für Arbeit genutzt.
"Damit erfolgt eine Stigmatisierung der Jugendlichen, die nicht
akzeptiert werden kann. Auffällig ist, dass die Agenturen für Arbeit
dies vor allem in den Optionskommunen, die Hartz IV in eigener
Verantwortung umsetzen, so handhaben. In den übrigen Kommunen, die
Arbeitsgemeinschaften mit den Agenturen für Arbeit bilden, machen die
Agenturen diese Unterscheidung nicht, obwohl die Rechtslage dieselbe
ist", bemerkte Verbandspräsident Duppré. "Hier steuern die Agenturen
offenbar wieder einmal eine unzulässige Benachteiligung der
Optionskommunen an."
Duppré weiter: "Die Berufsberatung gehört zu den originären
Aufgaben der Agenturen für Arbeit, für Jugendliche aus Alg II-
Familien ebenso wie für Jugendliche aus anderen Familien. Das Hin-
und Herschieben geht zu Lasten der Jugendlichen. Das machen die
Landkreise nicht mit."
Auch muss das Arbeitsplatzangebot, das die Unternehmen den
Agenturen für Arbeit melden, allen Jugendlichen zur Verfügung stehen,
egal aus welchen Familien sie kommen. "Die Stigmatisierung von Alg
II-Jugendlichen birgt eine gesellschaftspolitische Brisanz, die wir
im Keim ersticken müssen", sagte Landrat Duppré abschließend.
Pressekontakt:
Kontakt: Markus Mempel
030/590097-312
Markus.Mempel@Landkreistag.de
Quelle: ots-Textservice
Augenmerk auf die unter 25-Jährigen zu richten. Eine unterschiedliche
Behandlung von Jugendlichen aus Alg II-Familien gegenüber
Jugendlichen aus anderen Familien darf dabei nicht erfolgen. Die
gegenwärtige Praxis mancher Agenturen für Arbeit, die Jugendliche aus
Alg II-Familien zurückweisen, stigmatisiert die Jugendlichen. Das
lehnen wir nachdrücklich ab", sagte der Präsident des Deutschen
Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), in Berlin.
Der Deutsche Landkreistag, kommunaler Spitzenverband der 323
deutschen Landkreise, machte auf ein weiteres Umsetzungsproblem bei
Hartz IV aufmerksam: Die Agenturen für Arbeit bieten gegenwärtig in
den Schulen wie jedes Jahr die Berufsberatung an. Dabei zeigt sich
ein beschämendes Schauspiel. Verschiedene Agenturen nehmen dabei eine
Auswahl der jungen Menschen nach Alg II-Familien und anderen Familien
vor. Für Jugendliche aus Alg II-Familien lehnen die Agenturen die
Berufsberatung ab. Sie seien für die Vermittlung dieser Jugendlichen
nicht zuständig.
Ähnliches zeigt sich beim Ausbildungsplatzangebot der Agenturen
für Arbeit. Dieses wird Jugendlichen aus Alg II-Familien nicht
zugänglich gemacht, sondern für die "originäre" Klientel der
Agenturen für Arbeit genutzt.
"Damit erfolgt eine Stigmatisierung der Jugendlichen, die nicht
akzeptiert werden kann. Auffällig ist, dass die Agenturen für Arbeit
dies vor allem in den Optionskommunen, die Hartz IV in eigener
Verantwortung umsetzen, so handhaben. In den übrigen Kommunen, die
Arbeitsgemeinschaften mit den Agenturen für Arbeit bilden, machen die
Agenturen diese Unterscheidung nicht, obwohl die Rechtslage dieselbe
ist", bemerkte Verbandspräsident Duppré. "Hier steuern die Agenturen
offenbar wieder einmal eine unzulässige Benachteiligung der
Optionskommunen an."
Duppré weiter: "Die Berufsberatung gehört zu den originären
Aufgaben der Agenturen für Arbeit, für Jugendliche aus Alg II-
Familien ebenso wie für Jugendliche aus anderen Familien. Das Hin-
und Herschieben geht zu Lasten der Jugendlichen. Das machen die
Landkreise nicht mit."
Auch muss das Arbeitsplatzangebot, das die Unternehmen den
Agenturen für Arbeit melden, allen Jugendlichen zur Verfügung stehen,
egal aus welchen Familien sie kommen. "Die Stigmatisierung von Alg
II-Jugendlichen birgt eine gesellschaftspolitische Brisanz, die wir
im Keim ersticken müssen", sagte Landrat Duppré abschließend.
Pressekontakt:
Kontakt: Markus Mempel
030/590097-312
Markus.Mempel@Landkreistag.de
Quelle: ots-Textservice

