Mit dem Urteil des Landgericht Köln vom 03.06.2004 haben fünfzehn Jahre juristisches Gezerre ein Ende gefunden. Rechtsmittel wie Berufung oder Revision sind ausgeschlossen. Jachertz hatte die beiden SSK-Häuser 1989 und Mitte der '90er Jahre zu Schnäppchenpreisen erworben. Gleich danach begann er zu prozessieren. Schliesslich stellt der SSK im Haus ein 'Verkaufshindernis' dar. Nach 15 verlorenen Prozessen gin er bis zum Bundesverfassungsgericht und dort wurde den Grundprinzipien dieser Gesellschaft wieder zur Geltung verholfen. Da das "Recht auf Verwertung des Eigentums" nicht ausreichend berücksichtigt worden sei, wurde das Verfahren wieder nach Köln zurückgegeben. In dieser Gerichtsverhandlung bot der SSK an, die Häuser durch den Förderverein des Projektes selbst zu kaufen. Das Gericht schlug als Basis für diese Vergleichsverhadlungen den Bodenwert der Grundstücke vor. Das Angebot des SSK entsprach diesem Rahemn und lag noch deutlich über dem Betrag, den Jachertz für die Häuser bezahlt hatte. Aber dieser hatte kein Interesse an einer Einigung und ließ die Verhandlung platzen. Er hofft wohl darauf, mit den Gesetzen von Staat und Markt im Rücken noch mehr Geld rausschlagen zu können.
Die Bewohner des SSK haben sich eine Möglichkeit aufgebaut, anders, unabhängig und gut zu leben und die werden sie sich nicht widerstandslos nehmen lassen.
Die juristische Auseinandersetzung hat ein Ende - der Kampf geht weiter!
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SSK Salierring Mo. 14-18 Uhr; Di-Fr 10-13 und 14-18 Uhr
SSk Ehrenfeld, Liebigstr. 25 Di-Do 10-13 und 14-18 Uhr, Fr 14-18 Uhr, Sa 11-14
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