Benutzerspezifische Werkzeuge
Navigation
Treffen

Mittwoch 20:00 Uhr

im Netzladen

Wolfstr. 10 (Hinterhaus)

Anmelden


Passwort vergessen?
 

Kürzung der Pendlerpauschale 2007 Verfassungswidrig

Mit Beginn diesen Jahres hat die Bundesregierung die Pauschalen für BerufspendlerInnen drastisch gekürzt. Die Pauschale wird nur noch für Entfernungen über 21 km anerkannt - und das auch nur in Härtefällen. Sie erhofft sich dadurch bei 15 Millionen PendlerInnen Einsparungen von ca. 2,5 Mrd. Euro. Finanzgerichte haben diese Kürzung jetzt für unzulässig erklärt und sie dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.

Vom Grundsatz her entfällt seit Jahresbeginn die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ganz. Zur „Vermeidung von Härten für Fernpendler“ wird die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent aber ab dem 21. Kilometer „wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben“ berücksichtigt, obwohl es diese für Pendler eigentlich nicht mehr gibt.

Wie der „Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.” mitteilt, gibt es dazu nun erste Urteile von Finanzgerichten

(Finanzgericht Baden-Württemberg , drei Klagen , Az. 13 K 283/06, 14 K 237/06 und 14 K 239/06 Niedersächsisches Finanzgericht , Az. 7 K 410/06, 8 K 549/06 und 16 K 488/06), die diese Kürzungen der Pendlerpauschale für Arbeitnehmer für unzulässig erklären und in mehreren Punkten für Verfassungswidrig halten. (u.a.: Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), Verstoß gegen das im Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der gerechten Lastenverteilung, unzulässiger Eingriff in die freie Entscheidung von Ehegatten über ihre getroffene Aufgabenverteilung)

Mit seinem Vorlagebeschluss vom 27.02.2007 - Az. 8 K 549/06 - hat das Niedersächsische Finanzgericht dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Rechtsstreit jetzt zur Entscheidung vorgelegt.

In der Steuererklärung sollte also jede(r) ihre/seine gesamte Entfernung zum Arbeitsplatz angeben.

Sollte diese im dann kommenden Bescheid gekürzt sein und das Finanzamt sie gar nicht oder erst ab dem 21. Kilometer anerkennen, sollte Widerspruch mit Hinweis auf die oben genannten Urteile und die ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichtes eingelegt werden.

„Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällt, die besagt, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist”, so z.B. der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Quellen:
PresseEcho.de
( http://www.presseecho.de )
JuraForum  ( http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/141517/f/107/ )

Artikelaktionen