Hartz IV: Urteil zu Leistungen für nicht- eheliche Kinder in Bedarfsgemeinschaften
Im Sommer letzten Jahres traten diverse Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze in Kraft. ("Optimierungsgsetz") ...
Eines der übleren in diesem Rahmen war, dass in den sogenannten Bedarfsgemeinschaften lebende Menschen nicht mehr nur für Mitbewohner in einer eheähnlichen Gemeinschaft aufkommen müssen, sondern auch für deren Kinder. Auch wenn es nicht ihre eigenen sind.
Waren zuvor für die Bemessung von Leistungen an Kinder nur die
Einkommen der leiblichen Eltern herangezogen worden, so zählen nun auch die von
jeweils aktuellen Lebenspartnern eines Elternteils.
Ein Richter des Berliner Sozialgerichtes hat nun in einem Fall eine beherzte Entscheidung gefällt, die noch weitreichenden Folgen haben könnte.
Im vorliegenden Fall aus Berlin leben eine arbeitslose Mutter (Alg-II), deren leibliche 15-jährige Tochter und der ebenfalls arbeitslose Lebensgefährte der Mutter (Alg-I) in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammen.
Der Lebensgefährte der Mutter ist wohlgemerkt NICHT der leibliche Vater des 15-jährigen Mädchens!
Das Job-Center Reinickendorf strich nun dem Mädchen ca. 300 Euro Sozialleistungen monatlich mit dem Hinweis auf die Gesetzesänderung des letzten Jahres und dem "Einkommen" des Lebensgefährten.
Das Alg-I des Mannes (ca. EUR 1.450.- im Monat) sei ausreichend, den Lebensunterhalt aller drei (Lebensgefährte, Mutter und 'Stieftochter') zu sichern.
Der zuständige Richter (Clauß) ordnete nun in einer Eilentscheidung das Job-Center an, die Sozialleistungen für das Mädchen weiter zu zahlen.
Er begründet seine Entscheidung damit, dass das Mädchen ja keinen Anspruch gegen den Lebenspartner der Mutter geltend machenkönne, da er ja familienrechtlich nun einmal nicht für das Kind aufkommen müsse.
Das Job-Center Reinickendorf kann gegen die Entscheidung noch Widerspruch einlegen. Richter Clauß hat aber bereits angekündigt in diesem Falle das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen.
SG Berlin - AZ: S 103 AS 10869/06 ER 08.01.2007
Quellen:
- Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/09.01.2007/3010295.asp#
- SoVD, Heft 02, Feb. 2007, Seite
4: http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/sovd-zeitung/sovd_februar_2007_gesamt.pdf
- arbeitsrecht: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2007/0107/2007_01_08_15_44_38619899.php

